- Sie können sich hier einen Aufnahmeantrag downloaden und an den Kindergarten schicken. Sie bekommen dann eine kurze Bestätigung per Mail, dass der Antrag eingegangen ist. Bitte bedenken Sie dies ist noch keine Zusage für einen Platz!
- Im Frühjahr ca 3 Wochen vor Ostern, findet im Kindergarten ein Tag der offenen Tür mit Osterbasar statt. Hier können Sie Fragen stellen, sich alles anschauen und mit dem Kindergarten Team sprechen.
- Im April werden alle Interessierten noch einmal angeschrieben und abgeklärt ob noch Interesse besteht.
- Mitte Mai bekommen dann alle Familien eine Zu- oder Absage für das kommende Kindergartenjahr, welches im September beginnt.
- Ein Aufnahmegespräch, welches mit Kind stattfindet, wird zeitnah zum Aufnahmetermin vereinbart. Hier werden die vertraglichen Dinge erledigt und es kann ein erstes Kennenlernen zwischen Erziehern und Kind stattfinden.
B e i t r a g s o r d n u n g
des Waldorfkindergartens Wessingen
Leitgedanke und Zielsetzung
Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Wessingen e. V. „ mit Sitz in Bisingen-Wessingen ist der Träger des Waldorfkindergartens Wessingen. Sein Satzungsziel ist die ideelle und materielle Förderung der Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Er ist als besonders förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt.
Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist er zur materiellen Grundsicherung des Waldorfkindergartens berechtigt von seinen Mitgliedern Mitgliedes- und Elternbeiträge zu erheben.
Die Elternbeiträge sollen so bemessen sein, dass der wirtschaftlichen Belastung der Familien durch den Besuch des Kindergartens sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird. Deshalb werden sie in Anlehnung an die kommunale Richtlinie erhoben.
Beitragsgespräche
Beitragsgespräche finden für jedes Elternhaus mit der Aufnahme eines Kindes in den Waldorfkindergarten statt. Sie dienen neben der Vereinbarung der Beiträge auch zur Information über die wirtschaftlichen Strukturen des Waldorfkindergartens und werden in Verantwortung der Kindergartenleitung geführt.
Mitglieds- und Elternbeiträge (Stand 08/2021)
Betreuungsformen/Beitragsart | Zahlungs-modus | Beitrag/Kind/ Mitglied | Essen/ Material/Kind |
Mitgliedsbeitrag Mit Aufnahme des ersten Kindes in den Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten Mitglied des Vereins. (Einzelmitgliedschaft bei 2 Erziehungsberechtigten ist ausgeschlossen.) Bei Einzelmitgliedschaft Bei Familienmitgliedschaften (max. 2 Personen) Bei juristischen Personen | jährlich jährlich jährlich | 40,00 € 60,00 € 60,00 € | |
Aufnahmebeitrag Mit Aufnahme eines Kindes in die VÖ Gruppe | einmalig | 55,00 € | |
Kostendeckungsbeitrag VÖ-Gruppe, für das erste Kind VÖ-Gruppe, für das zweite und jedes weitere Kind | monatlich monatlich | 43,00 € 27,00 € | |
Kindergarten Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) (ab 3 Jahren bis Schuleintritt) Montag – Freitag (5 Tage) von 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr, 30 Schließtage während der Schulferien, für das erste Kind der Familie für das zweite und jedes weitere Kind der Familie | monatlich monatlich | 115,00 € 58,00 € | 13,00 € 13,00 € |
Freiwillige Zuwendungen
Zur Erfüllung von weiteren Vereinsaufgaben sind alle Familien aufgerufen über die vereinbarten Kindergarten- und Trägerbeiträge hinaus Spenden zu vereinbaren. Diese können zweckgebunden, als Sach- und Geldspenden, z. B. für Patenschaften, vereinbart und bescheinigt werden. Dazu erfolgen Spendenaufrufe.
Beitragsvereinbarungen
Die Beitragsvereinbarungen erfolgen immer schriftlich für ein Kindergartenjahr, das am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. des Folgejahres endet. Diese werden in Anpassung an die kommunale Richtlinie aktua-
lisiert und fortgeschrieben. Dazu erhalten alle Familien rechtzeitig für das Folgejahr eine aktualisierte Beitragsordnung.
Die monatlichen Beiträge werden zu 11 Jahreszahlungen ab September bis Juli des Folgejahres erhoben.
Die erste Beitragszahlung wird ab dem Monat der Aufnahme, unabhängig vom Datum, fällig. Die Beiträge sind auch während der Ferien, bei Krankheit oder Beurlaubung zu zahlen und werden ab September bis Juli des Kindergartenjahres elfmal erhoben.
Die Mitgliedsbeiträge werden ebenfalls mit Aufnahme in den Verein fällig. Die Folgebeiträge für das Folgejahrwerden immer im Januar für das Kalenderjahr fällig.
Mit dem Ausscheiden des letzten Kindes der Familie aus dem Kindergarten und Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Beitragszusage mit Ablauf der im Kindergartenvertrag vereinbarten Kündigungs- und Zahlungsfristen.
Zahlungsweise und Zahlungsverzug
Die Beiträge werden ab den dritten Werktag eines jeden Monats per Lastschrift fällig. Das bereits mit der Unterzeichnung des Kindergartenvertrages erteilte SEPA-Rahmenlastschriftmandat umfasst alle einmaligen bzw. laufenden und künftige Zahlungen an den Verein.
Entstandene Rücklastgebühren werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Sind Familien trotz Mahnungen und über zwei Monate im Zahlungsverzug ist die Regelung lt. Kindergartenvertrag Punkt 8., Kündigungen, zu beachten. Die Rückerstattung von Beiträgen und Spenden sind ausgeschlossen. Über die bezahlten Elternbeiträge werden kalenderjährlich Betreuungsgeld- und ggf. Spendenbescheinigungen erstellt.
In Kraft treten
Laut Beschluss des Vorstandes vom 02.07.2019 in Kraft und löst die bisherigen Regelungen ab.